Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.

Was müssen Sie tun?

Sie werden vom Finanzamt angeschrieben. Danach können Sie die Erklärung ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.

Die Steuererklärung kann auch auf Papier eingereicht werden: Dazu finden Sie unter dem Link https://www.grundsteuer.bayern.de/ein Formular (graue Variante), welches ausschließlich am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden kann.

Alternativ stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 die Formulare (grüne Variante) zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ 

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern

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Tel.: 09131 5069-0
Fax: 09131 5069-109
E-Mail: mail@vg-uttenreuth.de

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