Neuigkeiten und wichtige Informationen rund um die Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
Telefon: | 09131 5069-0 |
Fax: | 09131 5069-109 |
E-mail: | mail@vg-uttenreuth.de |
Rückruf-Service
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Was der neue Personalausweis alles kann, erfahren Sie anhand folgender Broschüre "Ihr Personalausweis - sicher, einfach, digital", die Sie hier direkt online einsehen (PDF - 550 KB) können oder in Ihrem Einwohnermeldeamt erhalten.
(2) https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Aenderung_ab_Januar_2021.html
(3) FAQs zum Personalausweis
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass zu besitzen, und diesen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen.
Die Ausweispflicht wird durch den Besitz eines gültigen Personalausweises (oder eines gültigen Reisepasses) erfüllt.
Wer allerdings vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis (oder Reisepass) besitzt, handelt rechtswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. mit einem Bußgeld rechnen.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person durch die Behörde zu prüfen ist.
Alle hierfür notwendigen Formulare (Erklärungen) werden direkt vor Ort im systemischen Dialog erstellt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dieser Prozess nimmt in etwa 2 bis 3 Wochen in Anspruch (Verlängerung in Stoß- und Ferienzeiten möglich). Beantragen Sie daher Ihren neuen Personalausweis rechtzeitig.
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Wird kurzfristig ein neuer Personalausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort vor Ort ausgestellt werden.
Bitte berücksichtigen Sie auch hierbei, dass Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung für vorläufige Personalausweise zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.
Kann nur ein Elternteil mit dem Kind zur Beantragung bei der Behörde zugegen sein, so ist zwingend eine schriftliche Vollmacht des jeweils abwesenden Elternteils sowie eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils erforderlich (schriftlich, formlos).
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises werden
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige werden zudem
benötigt.
Ist Ihr Personalausweis noch gültig?
Bitte prüfen Sie bereits während Ihrer Urlaubsplanung und vor wichtigen Terminen, bei denen ein Ausweis (oder Pass) benötigt wird, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente – vor allem für Kinder – Ihre Gültigkeit, wenn Sie oder Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann/können. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, vor allem rechtzeitig vor Urlaubsreisen, ob eine ausreichende Identifizierung von Ihnen oder Ihrem Kind anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu Problemen beim Grenzübertritt jedoch ein geringer Aufwand.
Einwohnermelde- und Passamt
Erlanger Straße 40
91080 Uttenreuth
Telefon: 09131 / 5069 - 120
einwohnermeldeamt@vg-uttenreuth.de
Um ein neues Ausweisdokument beantragen zu können, benötigen Sie gegenwärtig keinen gesonderten Termin.
Bitte kommen Sie hierzu rechtzeitig, mit den benötigten Unterlagen und persönlich zu den regulären Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vorbei.