Wichtige Informationen rund um den Personalausweis

Neuer elektronischer Personalausweis

Was der neue Personalausweis alles kann, erfahren Sie anhand folgender Broschüre "Ihr Personalausweis - sicher, einfach, digital", die Sie hier direkt online einsehen (PDF - 550 KB)  können oder in Ihrem Einwohnermeldeamt erhalten.

(2) https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Aenderung_ab_Januar_2021.html

(3) FAQs zum Personalausweis (https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/faq/faq-node.html)

Grundsätzliche Ausweispflicht

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass zu besitzen, und diesen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen.

Die Ausweispflicht wird durch den Besitz eines gültigen Personalausweises (oder eines gültigen Reisepasses) erfüllt.

Wer allerdings vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis (oder Reisepass) besitzt, handelt rechtswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. mit einem Bußgeld rechnen.

Antragstellung

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person durch die Behörde zu prüfen ist.

Alle hierfür notwendigen Formulare (Erklärungen) werden direkt vor Ort im systemischen Dialog erstellt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen. 

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dieser Prozess nimmt in etwa 2 bis 3 Wochen in Anspruch (Verlängerung in Stoß- und Ferienzeiten möglich). Beantragen Sie daher Ihren neuen Personalausweis rechtzeitig.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

Wird kurzfristig ein neuer Personalausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort vor Ort ausgestellt werden.

Bitte berücksichtigen Sie auch hierbei, dass Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung für vorläufige Personalausweise zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.

Kann nur ein Elternteil mit dem Kind zur Beantragung bei der Behörde zugegen sein, so ist zwingend eine schriftliche Vollmacht des jeweils abwesenden Elternteils sowie eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils erforderlich (schriftlich, formlos).

Mitzubringende Dokumente

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises werden

  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form (Passbildformat; nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Ihr aktuelles Ausweisdokument (auch wenn ggf. bereits abgelaufen)
  • die aktuellste Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen oder Nachweis der Eheschließung bei Verheirateten - Heirats-, Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Nachweis der Eheschließung bei Geschiedenen sowie ggf. Nachweis der Namensänderung - sofern erfolgt)

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige werden zudem

  • die Zustimmungserklärung und Ausweiskopie des jeweils anderen Erziehungsberechtigten (der bei der Beantragung nicht anwesend ist)

benötigt.

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte denken Sie selbständig daran, alle Unterlagen vollständig mitzubringen.
Können nicht alle Dokumente von Ihnen bei der Antragstellung vorgelegt werden, ist eine Beantragung zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich! 

Gültigkeit & Kosten

Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Bitte prüfen Sie bereits während Ihrer Urlaubsplanung und vor wichtigen Terminen, bei denen ein Ausweis (oder Pass) benötigt wird, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre Gültigkeit  - 22,80 €
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre Gültigkeit - 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate Gültigkeit - 10,00 €

WICHTIGER HINWEIS:

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente – vor allem für Kinder – Ihre Gültigkeit, wenn Sie oder Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann/können. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, vor allem rechtzeitig vor Urlaubsreisen, ob eine ausreichende Identifizierung von Ihnen oder Ihrem Kind anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu Problemen beim Grenzübertritt jedoch ein geringer Aufwand.

Formulare:

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Einwohnermelde- und Passamt
Erlanger Straße 40
91080 Uttenreuth
Telefon: 09131 / 5069 - 120
einwohnermeldeamt@vg-uttenreuth.de

Bitte informieren Sie sich vor einer geplanten Auslandsreise selbst über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem zuständigen Konsulat bzw. im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Um ein neues Ausweisdokument beantragen zu können, benötigen Sie gegenwärtig keinen gesonderten Termin.

Bitte kommen Sie hierzu rechtzeitig, mit den benötigten Unterlagen und persönlich zu den regulären Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vorbei. 

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