Wichtige Informationen rund um den Reisepass

Grundsätzliche Ausweispflicht


Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass zu besitzen, und diesen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen.

Die Ausweispflicht wird durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt.

Wer allerdings vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, handelt rechtswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. mit einem Bußgeld rechnen.

Antragstellung

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person durch die Behörde zu prüfen ist.

Alle hierfür notwendigen Formulare (Erklärungen) werden direkt vor Ort im systemischen Dialog erstellt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen. 

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dieser Prozess nimmt in etwa 4 bis 6 Wochen in Anspruch (erhebliche Verlängerung in Stoß- und Ferienzeiten möglich). Beantragen Sie daher Ihren neuen Reisepass rechtzeitig.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Wird kurzfristig - ausschließlich in begründeten Einzelfällen und sofern das Expressverfahren zeitlich nicht mehr ausreichend ist - ein neuer Reisepass benötigt, kann ein vorläufiger Reisepass direkt vor Ort ausgestellt werden. 

Zudem gilt es zu beachten, dass ein solcher vorläufiger Reisepass nur ohne biometrische Daten und Finderabdrücke ausgestellt wird und daher nicht in allen Ländern akzeptiert wird (bitte informieren Sie sich eigenständig bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem zuständigen Konsulat bzw. im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Bitte berücksichtigen Sie ferner auch, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung für vorläufige Reisepässe zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.

Kann nur ein Elternteil mit dem Kind zur Beantragung bei der Behörde zugegen sein, so ist zwingend eine schriftliche Vollmacht des jeweils abwesenden Elternteils sowie eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils erforderlich (schriftlich, formlos).

Mitzubringende Dokumente

Für die Beantragung eines neuen Reisepasses werden

  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form (Passbildformat; nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Ihr aktuelles Ausweisdokument (auch wenn ggf. bereits abgelaufen)
  • die aktuellste Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten sowie die Eheurkunde und ggf. die Namensänderung bei Geschiedenen)

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige werden zudem

  • die Zustimmungserklärung und Ausweiskopie des jeweils anderen Erziehungsberechtigten (der bei der Beantragung nicht anwesend ist)

benötigt.

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte denken Sie selbständig daran, alle Unterlagen vollständig mitzubringen. Können nicht alle Dokumente von Ihnen bei der Antragstellung vorgelegt werden, ist   eine Beantragung zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich! 

Gültigkeit & Kosten

Ist Ihr Reisepass noch gültig?

Bitte prüfen Sie bereits während Ihrer Urlaubsplanung und vor wichtigen Terminen, bei denen ein Ausweis (oder Pass) benötigt wird, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre Gültigkeit - 37,50 € (Expresspass 69,50 €)
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre Gültigkeit  - 70,00 €
    (Expresspass 102,00 €)
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr Gültigkeit - 26,00 €
    (ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nur sofern das Expressverfahren zeitlich nicht mehr ausreichend ist)

  • Zweitpässe: (max.) 6 Jahre Gültigkeit -  37,50 € oder 70,00 € (je nach Alter; zzgl. Expresszuschläge)
    Hierzu bedarf es einer schriftlichen Erklärung (z.B. aus geschäftlichen Gründen durch den Arbeitgeber), weshalb ein Zweitpass erforderlich ist.

WICHTIGER HINWEIS:

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente – vor allem für Kinder – Ihre Gültigkeit, wenn Sie oder Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann/können. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, vor allem rechtzeitig vor Urlaubsreisen, ob eine ausreichende Identifizierung von Ihnen oder Ihrem Kind anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu Problemen beim Grenzübertritt jedoch ein geringer Aufwand.

Formulare:

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Einwohnermelde- und Passamt
Erlanger Straße 40
91080 Uttenreuth
Telefon: 09131 / 5069-120
einwohnermeldeamt@vg-uttenreuth.de

Bitte informieren Sie sich vor einer geplanten Auslandsreise selbst über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem zuständigen Konsulat bzw. im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Um ein neues Ausweisdokument beantragen zu können, benötigen Sie gegenwärtig keinen gesonderten Termin.

Bitte kommen Sie hierzu rechtzeitig, mit den benötigten Unterlagen und persönlich zu den regulären Öffnungszeiten (siehe Homepage) im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vorbei.

 

 

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