Neuigkeiten und wichtige Informationen rund um die Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
Telefon: | 09131 5069-0 |
Fax: | 09131 5069-109 |
E-mail: | mail@vg-uttenreuth.de |
Rückruf-Service
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Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass zu besitzen, und diesen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen.
Die Ausweispflicht wird durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt.
Wer allerdings vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, handelt rechtswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. mit einem Bußgeld rechnen.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person durch die Behörde zu prüfen ist.
Alle hierfür notwendigen Formulare (Erklärungen) werden direkt vor Ort im systemischen Dialog erstellt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dieser Prozess nimmt in etwa 4 bis 6 Wochen in Anspruch (erhebliche Verlängerung in Stoß- und Ferienzeiten möglich). Beantragen Sie daher Ihren neuen Reisepass rechtzeitig.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Wird kurzfristig - ausschließlich in begründeten Einzelfällen und sofern das Expressverfahren zeitlich nicht mehr ausreichend ist - ein neuer Reisepass benötigt, kann ein vorläufiger Reisepass direkt vor Ort ausgestellt werden.
Zudem gilt es zu beachten, dass ein solcher vorläufiger Reisepass nur ohne biometrische Daten und Finderabdrücke ausgestellt wird und daher nicht in allen Ländern akzeptiert wird (bitte informieren Sie sich eigenständig bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem zuständigen Konsulat bzw. im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Bitte berücksichtigen Sie ferner auch, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung bei der Antragstellung für vorläufige Reisepässe zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.
Kann nur ein Elternteil mit dem Kind zur Beantragung bei der Behörde zugegen sein, so ist zwingend eine schriftliche Vollmacht des jeweils abwesenden Elternteils sowie eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils erforderlich (schriftlich, formlos).
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses werden
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige werden zudem
benötigt.
Ist Ihr Reisepass noch gültig?
Bitte prüfen Sie bereits während Ihrer Urlaubsplanung und vor wichtigen Terminen, bei denen ein Ausweis (oder Pass) benötigt wird, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente – vor allem für Kinder – Ihre Gültigkeit, wenn Sie oder Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann/können. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, vor allem rechtzeitig vor Urlaubsreisen, ob eine ausreichende Identifizierung von Ihnen oder Ihrem Kind anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu Problemen beim Grenzübertritt jedoch ein geringer Aufwand.
Einwohnermelde- und Passamt
Erlanger Straße 40
91080 Uttenreuth
Telefon: 09131 / 5069-120
einwohnermeldeamt@vg-uttenreuth.de
Um ein neues Ausweisdokument beantragen zu können, benötigen Sie gegenwärtig keinen gesonderten Termin.
Bitte kommen Sie hierzu rechtzeitig, mit den benötigten Unterlagen und persönlich zu den regulären Öffnungszeiten (siehe Homepage) im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vorbei.