Abmeldung
Nur in folgenden Fällen müssen Sie sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth abmelden:
- Sie ziehen ins Ausland
- Sie möchten einen Neben- / Zweitwohnsitz aufgeben
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens sieben Tage vor Ihrer Abreise erfolgen. Kommen Sie hierfür mit Ihrem aktuellen Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt vorbei. Im Anschluss erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Die Abmeldung des Neben- / Zweitwohnsitzes kann bei der Gemeinde der Hauptwohnung oder der Gemeinde in der die Nebenwohnung gemeldet ist durchgeführt werden. Bitte kommen Sie hierfür persönlich im Einwohnermeldeamt vorbei.
Benötigte Unterlagen bei persönlicher Abmeldung vor Ort:
- Ausweisdokument im Original
- Wegzugsadresse im Ausland (falls bekannt)
Sollten Sie aus gegebenem Anlass nicht persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen können, ist die Abmeldung auch per Formular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) möglich.
Hinweis:
Wenn Sie innerhalb von Deutschland verziehen bedarf es keiner Abmeldung, sie müssen sich lediglich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Rechtsgrundlagen:
§17 BMG
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html