Beantragung eines Führungszeugnisses

Möglichkeiten der Beantragung:

  • persönlich bei der Wohnsitzgemeinde
  • online direkt beim Bundesamt für Justiz

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=AAC0611B968B0CF8CCF6

Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugnis (umgangssprachlich polizeiliches Führungszeugnis)
  • erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG (nur mit schriftlichem Nachweis möglich)
  • behördliches Führungszeugnis (Belegart O, dringend die Adresse der Behörde mitbringen!)

Benötigte Unterlagen bei persönlicher Beantragung:

  • Ausweisdokument
  • bei erweiterten Führungszeugnissen ist der Nachweis der anfordernden Stelle, gemäß §30a BZRG, vorzulegen
  • bei behördlichen Führungszeugnissen ist zwingend die genaue Anschrift der anfragenden Stelle vorzulegen

Wichtige Hinweise:

  • Beantragung eines Führungszeugnisses ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich und kann bis zum 18. Lebensjahr von einem gesetzlichen Vertreter, oder durch den Minderjährigen selbst erfolgen
  • Eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich NICHT zulässig

Die Kosten für jede Art von Führungszeugnissen betragen 13,00 € (Befreiung der Gebühren nur in Ausnahmefällen und auf Antrag, siehe „Informationen rund um das Führungszeugnis“) und werden im Durchschnitt nach ca. 7-10 Werktagen durch das Bundesamt für Justiz zugestellt. Herrscht dort allerdings ein erhöhtes Antragsaufkommen, kann sich die Zustellungszeit unter Umständen deutlich verlängern.

Informationen rund um das Führungszeugnis:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

Rechtliche Grundlagen:

  • BZRG

 

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