Beantragung eines Führungszeugnisses
Möglichkeiten der Beantragung:
- persönlich bei der Wohnsitzgemeinde
- online direkt beim Bundesamt für Justiz
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=AAC0611B968B0CF8CCF6
Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis (umgangssprachlich polizeiliches Führungszeugnis)
- erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG (nur mit schriftlichem Nachweis möglich)
- behördliches Führungszeugnis (Belegart O, dringend die Adresse der Behörde mitbringen!)
Benötigte Unterlagen bei persönlicher Beantragung:
- Ausweisdokument
- bei erweiterten Führungszeugnissen ist der Nachweis der anfordernden Stelle, gemäß §30a BZRG, vorzulegen
- bei behördlichen Führungszeugnissen ist zwingend die genaue Anschrift der anfragenden Stelle vorzulegen
Wichtige Hinweise:
- Beantragung eines Führungszeugnisses ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich und kann bis zum 18. Lebensjahr von einem gesetzlichen Vertreter, oder durch den Minderjährigen selbst erfolgen
- Eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich NICHT zulässig
Die Kosten für jede Art von Führungszeugnissen betragen 13,00 € (Befreiung der Gebühren nur in Ausnahmefällen und auf Antrag, siehe „Informationen rund um das Führungszeugnis“) und werden im Durchschnitt nach ca. 7-10 Werktagen durch das Bundesamt für Justiz zugestellt. Herrscht dort allerdings ein erhöhtes Antragsaufkommen, kann sich die Zustellungszeit unter Umständen deutlich verlängern.
Informationen rund um das Führungszeugnis:
Rechtliche Grundlagen:
- BZRG