Beantragung neuer Ausweisdokumente

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form (Passbildformat; nicht älter als 6 Monate)
  • aktuelles bzw. abgelaufenes Ausweisdokument (auch bei Minderjährigen)

Bei erstmaliger Beantragung in unserer Gemeinde wird zusätzlich die letzte (aktuellste) Personenstandsurkunde benötigt:

  • bei Ledigen und Kindern: Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Nachweis über die Eheschließung (Heirats- oder Eheurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
  • bei Namensänderung (z.B. Annahme des Geburtsnamens nach einer Scheidung, Adoption, etc.) einen Nachweis über die Namensänderung
  • bei gewünschter Eintragung eines Doktortitels: original Promotionsurkunde
  • Ausländische Urkunden sind dem Einwohnermeldeamt grundsätzlich sowohl im Original, als auch in einer durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer gefertigten, amtlich beglaubigten Übersetzung bei Antragstellung vorzulegen.

Antragstellung neuer Ausweisdokumente für Minderjährige

  • bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige muss sowohl ein Erziehungsberechtigter, als auch der Minderjährige selbst zugegen sein
  • zusätzlich zu den vorgenannten, mitzubringenden Unterlagen (siehe Punkt „Benötigte Unterlagen“) wird eine Zustimmungserklärung (das Formular hierfür finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bürgerservice à Formulare“) und Ausweiskopie des jeweils anderen Erziehungsberechtigten (der bei der Beantragung nicht anwesend ist) benötigt 
  • ab 16 Jahren können Minderjährige ihren Personalausweis selbst beantragen; eine Zustimmungserklärung seitens der gesetzlichen Vertreter ist in diesem Fall nicht erforderlich

Lieferzeit beantragter Ausweisdokumente (regulär)

  • Lieferzeiten für Personalausweise und Reisepässe hängen von der Auftragslage ab und können nicht genau mitgeteilt werden
  • Expresspässe ca. 1 Woche (Verlängerung durch bundeslandspezifische Feiertage möglich)

Gebühren

  • Personalausweis unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 22,80 Euro
  • Personalausweis ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): 37,00 Euro
  • Reisepass unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 37,50 Euro
  • Reisepass ab 24 Jahren (10 Jahre gültig):  70,00 Euro
  • Expresspass unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 69,50 Euro
  • Expresspass ab 24 Jahren (10 Jahre gültig):  102,00 Euro

Wichtige Hinweise

  • Die Gebühren sind direkt bei Antragstellung in bar oder mittels EC-/Kreditkartenzahlung zu entrichten
  • Bitte informieren Sie sich vor einer geplanten Auslandsreise selbst über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem zuständigen (General-)Konsulat bzw. im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
  • Verlängerungen jeglicher Ausweisdokumente sind nicht möglich
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