Beglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigen wir, dass die von uns angefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Voraussetzungen
- Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
- Das Original (unverändert und vollständig!)
Was kann nicht von uns beglaubigt werden?
- Auszüge aus dem Grundbuch
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Auszüge aus dem Vereinsregister
- Geburts-; Ehe-; Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden
- Private Schriftstücke wie z.B. Dokumente für finanzielle Angelegenheiten; Erb- und Familienrecht
- Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung (Übersetzung nur von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer)
- Ausländische Urkunden – insbesondere ausländische Pässe und Ausweise- können nicht von uns beglaubigt werden
Gebühren
Pro Beglaubigung fallen 5,-€ an.
Die Gebühr für ausländische Dokumente pro Beglaubigung beträgt 10,-€.