Beglaubigung

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigen wir, dass die von uns angefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Voraussetzungen

  • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
  • Das Original (unverändert und vollständig!)

Was kann nicht von uns beglaubigt werden?

  • Auszüge aus dem Grundbuch
  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Auszüge aus dem Vereinsregister
  • Geburts-; Ehe-; Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden
  • Private Schriftstücke wie z.B. Dokumente für finanzielle Angelegenheiten; Erb- und Familienrecht
  • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung (Übersetzung nur von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer)
  • Ausländische Urkunden – insbesondere ausländische Pässe und Ausweise- können nicht von uns beglaubigt werden

Gebühren

Pro Beglaubigung fallen 5,-€ an.

Die Gebühr für ausländische Dokumente pro Beglaubigung beträgt 10,-€.

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