Ummeldung

Verziehen Sie innerhalb einer Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth benötigen Sie folgende Unterlagen:

Die Ummeldung muss persönlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen. Eine Meldung vor dem tatsächlichen Umzugsdatum, also „für die Zukunft“, kann von uns nicht verarbeitet werden.

Sollte Ihnen die Ummeldung persönlich nicht möglich sein, können Sie gerne eine Person bevollmächtigen. Folgende Unterlagen muss der Bevollmächtigte vorlegen:

  • eine formlose Vollmacht
  • Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter (oder der Person, die Ihnen die Nutzung der Wohnung gestattet)
  • die Ausweise und/oder Pässe aller umzumeldenden Personen
  • den Ausweis bzw. Pass der bevollmächtigten Person selbst

Rechtsgrundlagen:

Zur Erfüllung der in Deutschland bestehenden Meldepflicht hat sich jede Person über 16 Jahre innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung anzumelden. Die Meldepflicht ist gesetzlich im Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 verankert.

(Verlinkung BMG, https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html )

 

 

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