FAQ – häufige Fragen

Was sind verfahrensfreie Bauvorhaben?

Für die Errichtung eines Gebäudes müssen Sie in der Regel einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Das gilt auch für sonstige bauliche Anlagen, beispielsweise einer Werbeanlage, einer Mauer, usw.. Bei manchen einfacheren Bauvorhaben, wie z.B. Gartenhäuschen, Garage, etc. hat der Gesetzgeber jedoch für den Bauherrn eine Erleichterung vorgesehen. In diesen Fällen ist kein Bauantrag zu stellen.

Eine Auflistung von verfahrensfreien Vorhaben finden Sie in folgender Zusammenstellung.

Kann ich einen Container oder einen Kran auf öffentlichen Grund stellen?

Nein, dazu benötigt man einen Antrag zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Art. 18 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).

Nähere Informationen bekommen Sie in der Bauverwaltung bei Frau Kalina unter Tel. 09131 5069-113 oder per Mail unter tanja.kalina@vg-uttenreuth.de

Wo kann ich defekte Straßenlampen melden?
Bei Frau Frenzel, SG 11 - Bauamt, unter 09131 5069116 oder per E-Mail unter monika.frenzel@vg-uttenreuth.de
Wie kann ich ein Elektroauto leihen?

Unter www.carsharing-–erlangen.de steht alles Wissenswerte über Mitgliedschaft, Gebühren etc.

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist eine städtische Satzung, die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die Nutzung der Grundstücke enthält. Während der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger entfaltet, sind die Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Eigentümer und Verfügungsberechtigten der im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegenden Grundstücke rechtsverbindlich.

Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan beschränkt der Bebauungsplan sich auf einen kleinen Teil des Stadtgebietes. Dementsprechend sind die Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan wesentlich umfangreicher als die Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan. Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den örtlichen Verkehrsflächen.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Sofern er vom wirksamen Flächennutzungsplan abweicht, besteht die Möglichkeit der parallelen Aufstellung eines Bebauungsplans in den Fällen, in denen der Flächennutzungsplan an die neue Planung angepasst werden muss.

Für die Fälle, in denen ein Investor ein Vorhaben umzusetzen beabsichtigt, bietet das Baugesetzbuch das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist strikt geregelt. Wichtige Verfahrensschritte sind neben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung. Ziel im Bebauungsplanverfahren ist es, Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und einen gerechten Ausgleich der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu schaffen.

Der Bebauungsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Eine Übersicht der gemeindlichen Bebauungspläne finden Sie hier.

"Verfahrensfrei" heißt nicht "rechtsfrei"!

Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten oder ändern, die nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist, bedeutet dies nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen und keine Baugenehmigung brauchen. Eine Prüfung Ihres Bauvorhabens vor der Errichtung durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgt nicht. Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Sie müssen zum Beispiel Abstandsflächen einhalten und Vorgaben eines Bebauungsplans oder Vorgaben einer gemeindlichen, zum Beispiel einer Ortsgestaltungssatzung oder einer Werbeanlagensatzung, beachten. Welche speziellen Regelungen für Ihr Vorhaben bestehen, erfragen Sie bitte bei der Gemeinde.

Außerdem müssen Sie eigenverantwortlich prüfen, ob Sie für Ihr Bauvorhaben möglicherweise eine andere Genehmigung benötigen. Wenn Sie beispielsweise ein Bauvorhaben in der Nähe von Baudenkmälern errichten, benötigen Sie unter Umständen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Wenn Sie sich nicht an bestehende Anforderungen halten, kann die Bauaufsichtsbehörde den Bau einstellen, die Nutzung untersagen oder gar die Beseitigung verfügen.

Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze

Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe der Pflanzen. Näheres hierzu finden Sie in der Informationsschrift "Rund um die Gartengrenze" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Was ist bei einem Bauvorhaben alles zu beachten?

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über grundlegende Fragen zum Thema Bau.

http://www.verkehr.bayern.de/buw/bauherreninfo/rechtlichevorgaben/index.php

Wie tausche ich Wasseruhren?

Der Hauptwasserzählerzähler wird von unseren Gemeindemitarbeitern bzw. den beauftragten Erlanger Stadtwerken alle 6 Jahre ausgetauscht.

Interne Zähler müssen vom Grundstückseigentümer selber gewechselt werden, bzw. einer beauftragten Heizungs- oder Sanitätsfirma.

Die anfallenden Kosten für sämtliche Installationsarbeiten, der Zählereinrichtung und die Unterhaltung des Gartenwasserzählers (Austausch nach Ablauf der Eichzeit von 6 Jahren) sind vom Grundstückseigentümer (Antragssteller) zu tragen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Diercks

Wie beantrage ich Wasseruhren?

Bauwasser-, Hauptwasseruhr

Der Antrag zum Einbau einer Wasseruhr zum Zwecke der Entnahme von Bauwasser erfolgt beim Bauamt.

Nähere Informationen bekommen Sie bei Frau Herbst, SG 11 unter Tel.09131 5069-115 oder per Mail unter tiefbau@vg-uttenreuth.de

Gartenwasseruhr

Den Antrag auf Abzug von nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen können Sie unseren Formularen entnehmen.

Dieser Antrag ist vom Grundstückseigentümer zu stellen.

Gemäß der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) kann durch Nachweis mittels Einbau einer zusätzlichen Wasseruhr eine Befreiung der Kanalgebühr erfolgen.

Wo bekomme ich Müllsäcke?

Gelbe Säcke

Der gelbe Sack dient zum Sammeln von sogenannten Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium oder Verbunden (TetraPak).

Gelbe Säcke sollten mit der roten Karte, welche den gelben Säcken beiliegt, bestellt werden.

Bitte füllen Sie die entsprechende Karte hierzu aus und hängen diese sichtbar an einen gelben Sack.

Über das Sammelfahrzeug werden Ihnen neue Säcke bereitgestellt.

Alternativ erhalten Sie eine Rolle gelbe Säcke in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth und im Wertstoffhof der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth.

Restmüllsäcke

Haben Sie auf Grund von Festen, Feiertagen oder Entrümpelungsaktionen mehr Restmüll, können Sie sich Zusatzabfallsäcke kaufen. Die Restmüllsäcke des Landkreises (70 l) sind grau und tragen das Landkreislogo. Jeder Sack kostet 4,10 €. Nur diese Säcke können zu jeder Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Die Säcke erhalten Sie in unserer Kasse.

Auf Grund des hohen Restmüllanfalls können an Inkontinenz leidende Personen, die ihren Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth haben,

gebührenfrei zwei Restmüllsäcke pro Monat erhalten.

Anträge liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth Zimmer 1.OG 11 bei Frau Diercks bereit.

Dem Erstantrag ist ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bescheinigt, beizulegen.

Familien mit mindestens zwei Wickelkindern bekommen verbilligte Restmüllsäcke.

Nähere Informationen zu den Restmüllsäcken erhalten Sie bei Frau Diercks

Was benötige ich für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes?

Sie benötigen ein aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis und Reisepass der einziehenden Person) und eine vom Wohnungsgeber ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung.Die Wohnungsgeberbescheinigung wird vom Vermieter, Eigentümer oder einer vom Eigentümer beauftragten Person oder Stelle ausgefüllt.

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich erfolgen.

Bei fristgerechter Anmeldung entstehen keine Kosten. Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.

Information Ihrer Verwaltung:

Nebenwohnsitz: In unseren Gemeinden werden keine Zweitwohnsitzsteuern erhoben.

Wie beantrage ich eine Parkerleichterung?

Es gibt drei verschiedene Parkerleichterungen:

Der dunkelblaue Ausweis für Bayern hat folgende Voraussetzungen:

Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung)  und B (ständige Begleitung notwendig) sind anerkannt und es entfällt   

  • ein GdB von wenigstens 80% allein auf die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder
  • statt 80% nur 70% und ein GdB von wenigstens 50% auf Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane 

Der orangefarbene Ausweis für Deutschland hat folgende Voraussetzungen:

  • wie beim sogenannten "Bayernausweis" oder
  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60% oder
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70%

Der hellblaue internationale Ausweis gültig innerhalb der EU hat folgende Voraussetzungen:

Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder BL (Blinde) und/oder Contergan-Geschädigte und vergleichbare Personen (Amputation beider Arme) ist anerkannt.

Zur Beantragung muss der Schwerbehindertenausweis mit der „Bescheinigung zur Vorlage bei der Verkehrsbehörde“ des Versorgungsamtes vorliegen. Mit einer Vollmacht kann auch ein Angehöriger den Ausweis beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Bauverwaltung bei Frau Kalina. Sie erreichen Sie unter Tel. 09131 5069-113 oder per Mail unter tanja.kalina@vg-uttenreuth.de

Was muss ich bei einer Brunnenbohrung beachten?

Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Muss ich mich bei einem Wegzug abmelden?
  • Nur bei Wegzug ins Ausland
    Die Abmeldung kann maximal eine Woche vor und zwei Wochen nach Wegzug erfolgen
  • Aufgabe eines Nebenwohnsitzes
    Nebenwohnsitze können nur bei der gemeldeten Hauptwohnung abgemeldet werden.

Mitzubringen sind Personalausweis und Reisepass

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?

Auf den Seiten der Schornsteinfeger Innung finden Sie ganz leicht den für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger.Einfach Adresse eingeben und Sie erhalten die Kontaktdaten zu Ihrem Kaminkehrer.

https://www.schornsteinfeger-innung-mittelfranken.de/

Zum Seitenanfang